Kann man eine Wohnungsauflösung von der Steuer absetzen?
Ja, eine Wohnungsauflösung können Sie auf verschiedene Arten von der Steuer absetzen: Entweder als haushaltsnahe Dienstleistung oder, im Rahmen einer Erbschaft, in der Erbschaftssteuererklärung. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater darüber.
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