Wer zahlt die Entrümpelung nach dem Tod?
Nach dem Tod müssen die Angehörigen für die Zahlung der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung aufkommen. Dies ist laut § 1967 BGB so geregelt.
Nach dem Tod müssen die Angehörigen für die Zahlung der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung aufkommen. Dies ist laut § 1967 BGB so geregelt.
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