Kann eine Geschäftsauflösung von der Steuer absetzen?
Eine Geschäftsauflösung kann auf verschiedene Weisen von der Steuer abgesetzt werden. So können Sie zum Beispiel die anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen oder die Kosten als Aufwand absetzen. Über die genauen Möglichkeiten sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
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