Was ist unter Nachlasspflege zu verstehen?
Wenn es nach dem Versterben eines Menschen keine Angehörigen gibt, wird durch das Nachlassgericht ein Nachlassverwalter bestimmt, der sich in der Zwischenzeit um den Nachlass kümmert. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der zukünftigen Erben. Auch ein Nachlassgläubiger kann die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen. Wir unterstützen bei der Nachlasspflege und kümmern uns zum Beispiel um die Räumung von Häusern und Wohnungen sowie um die Abholung von Nachlassgegenständen.
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