Vom Nachlasspfleger beauftragte Nachlassräumungen und Entmüllungen
Wir unterstützen Nachlasspfleger bei der Räumung und Entrümpelung
Wenn Verstorbene keine Angehörigen mehr haben, müssen sich Nachlassverwalter um die Wohnungsräumung oder Hausräumung kümmern. Als kleines Familienunternehmen sind wir seit 5 Jahren auf Nachlassräumungen in München und Bayern spezialisiert. Gründliches Arbeiten, faire Preise und Pünktlichkeit sind bei uns selbstverständlich.
Zu unseren Leistungen um Nachlassräumungen gehören:
- Räumungen von Häusern und Wohnungen aller Art sowie weitere anfallende Tätigkeiten.
- Abholungen und Ankauf von Nachlassgegenständen aller Art.
- Händlerkennzeichen für Überführung von Kfz, Lagermöglichkeit sowie Stellplätze stehen zur Verfügung.
- Hausmeisterservice (optional zubuchbar): Wir bieten eine professionelle und sorgfältige Abwicklung aller anfallenden Arbeiten an.
- Erstellen von Fotodokumentationen der Räumungen: Wir dokumentieren die Räume mit Fotos und entsorgen fachgerecht.
- Gewerbliche Haftpflichtversicherung.
- Räumungen von überschuldeten Nachlässen mit Ankauf von Hauratsgegenständen.
- Jeder Auftrag wird angenommen.
- Da wir auf eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit Wert legen, nehmen wir gerne Ihr Preisangebot an.
FAQs zur Nachlasspflege
Wenn es nach dem Versterben eines Menschen keine Angehörigen gibt, wird durch das Nachlassgericht ein Nachlassverwalter bestimmt, der sich in der Zwischenzeit um den Nachlass kümmert. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der zukünftigen Erben. Auch ein Nachlassgläubiger kann die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragen. Wir unterstützen bei der Nachlasspflege und kümmern uns zum Beispiel um die Räumung von Häusern und Wohnungen sowie um die Abholung von Nachlassgegenständen.
Nein, die Nachlasspflege übernimmt ein vom Nachlassgericht bestimmter Nachlassverwalter. Wir können allerdings auf verschiedene Weisen unterstützen und bieten zum Beispiel Räumungen, Hausmeisterservice, das Erstellen von Fotodokumentationen oder den Ankauf von Gegenständen aus dem Hausrat an.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um die Möglichkeiten zu prüfen, wie die Nachlasspflege steuerlich geltend gemacht werden kann.
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